: Hessische Diäten abgespeckt
Frankfurt/Wiesbaden (taz) - Als „Korrekturen am Selbstbedienungsladen Diätengesetz“ bezeichnete Georg Dick (Grüne) gestern in Wiesbaden den Versuch von CDU/FDP und SPD, dem Diätenskandal in Hessen die Dimensionen zu nehmen. In einer gemeinsamen Sitzung hatten sich die drei Fraktionen, die das Diätengesetz (taz vom 6.7.) bereits im Februar verabschiedet hatten, auf eine Revision ihres „Bereicherungsgesetzes“ (Grüne) verständigt.
In insgesamt neun Punkten wird das verabschiedete Gesetz jetzt geändert und verfassungsgemäß getrimmt: Unter anderem soll in dem neuen Entwurf, der am 13.Juli im Landtag eingebracht werden wird, die doppelte Versorgungsberechtigung des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Fraktionsvorsitzenden entfallen, weil sie gleichzeitig Abgeordnete sind. Auch das sogenannte Übergangsgeld soll nach der „einfachen Diät“ berechnet werden.
Auf die doppelten Diäten für ihre Fraktionsvorsitzenden der Hauptstreitpunkt im Diätenskandal - wollten die Vertreter der etablierten Parteien allerdings nicht verzichten. Die Grünen wollen deshalb das Bundesverfassungsgericht anrufen, falls der Landtag in der kommenden Woche dem Gesetzesentwurf der Grünen auf vollständige Aufhebung des Diätenerhöhungsgesetzes nicht zustimmen sollte.
kpk
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen