: Ein bißchen Recht auf Ausbildung
■ In begründeten Ausnahmefällen können Asylbewerber künftig sogar eine Ausbildung machen / Schulverwaltung und Ausländerbeauftragte setzten sich für Regelung ein
Junge Asylbewerber sollen künftig in begründeten Einzelfällen eine Ausbildung machen können. Das hat die Innenverwaltung auf Drängen der Schulverwaltung und der Ausländerbeauftragten beschlossen. Auslöser war ein 18jähriger Äthiopier, dem eine Ausbildung in der Ziegner -Stiftung als Tischler angeboten wurde (die taz berichtete).
Schon allein aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten sei, so Pressesprecher Birkenbeul, eine Änderung des bisher geltenden Ausbildungsverbots sinnvoll. Außerdem hätte das Verbot oft dazu geführt, daß die Jugendlichen nur herumlungerten.
Bisher durften sie während des Asylverfahrens grundsätzlich weder eine Ausbildung noch ein Studium absolvieren. Solange ihr weiterer Verbleib ungeklärt blieb, sollte eine Verfestigung ihres Aufenthalts vermieden werden. Das war nicht immer so. Da es aber in der Vergangenheit angeblich des öfteren vorgekommen sei, daß Menschen Asylanträge stellten, um hier eine Ausbildung zu machen, hätte die Innenverwaltung dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben.
Das Verbot werde auch weiterhin gelten. Bei den Ausbildungsgenehmigungen handele es sich lediglich um begründete Ausnahmefälle. Die Anträge für eine Ausbildungsgenehmigung nimmt die Ausländerbehörde zur Prüfung entgegen. Kriterien dafür gebe es keine. Allerdings werde auf den Stand des jeweiligen Asylverfahrens geachtet.
Wer eine abschließende, rechtskräftige Entscheidung innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten habe, könne nicht mit einer Erlaubnis rechnen. Dasselbe gelte für abgelehnte Asylbewerber, die aus humanitären Gründen hier „geduldet“ werden.
Jeder, der eine Erlaubnis bekommt, dessen Asylantrag jedoch abgelehnt wird, kann die Ausbildung zu Ende machen. Es müsse jedoch klar sein, so Birkenbeul, daß der Asylbewerber nach einer rechtskräftigen Ablehnung und der Beendigung seiner Lehre in sein Heimatland zurückkehrt.
E.K.
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