: Osterdeich 22: „Eigentum verpflichtet“
■ Das im Juni zum zweiten Male besetzte und polizeilich geräumte Haus verfällt weiter
Am Osterdeich vertreiben die Autos, die zigtausendfach täglich vorbeidröhnen, jeglichen angenehmen Gedanken: Krach ist die vorherrschende sinnliche Wahrnehmung, und Benzin -Gestank.
Wenn das alles anders wäre - dann wäre der Osterdeich ein Schmuckkästchen der Stadt. Den Fluß, zu dem es über den Deich und die Weser-Wiesen hinunter geht, könnte man sogar riechen, die Baumreihen geben der Straße auf dem Deich etwas von einer Allee. Die Villen, die am Osterdeich stehen, zeugen von den versunkenen Pracht-Zeiten, und über die Grenzen von Geschmack und Kitsch ließe sich herrlich streiten.
Hausbesetzer hatten immer schon eine Vorliebe für Bürgervillen, so haben sie sich ein Objekt an dieser Prachtstraße ausgesucht. Der guten Adresse „Osterdeich 22“ entspricht allerdings ein reichlich heruntergekommenes Haus, die Inneneinrichtung ist ausgeräubert, die schmiedeeisernen Teile des Wintergartens weggeklaut, Scheiben eingeschmissen
-und zugenagelt.
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer hat schon 1982 (nach einer ersten Besezung) Stein und Bein geschworen, er wolle sein Haus sanieren oder an der Stelle neu bauen. Ein Ideal-Objekt also für Instandbesetzer. Die zweite Besetzung erfolgte Anfang Juni, die Räumung mit Polizeieinsatz im Morgengrauen am Montag danach - noch Ende Juni, so wurde damals versprochen und erklärt, würden die Baumaßnahmen beginnen.
Ist es Zeit, nachzufragen was passiert ist? Vor Ort offensichtlich nichts. Im Ortsamt - weiß man nichts. In der Baubehörde ist nur soviel klar: Wenn der Zustand des Hauses Seuchen heraufbeschwört, dann ist der Gesundheitssenator zuständig. Und wenn Einsturz-Gefahr droht, werden Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Ansonsten hat der Eigentümer nicht nur das Recht, sein Haus verfallen zu lassen, er bekommt es zu diesem Zweck auch polizeilich geräumt.
K.W.
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