Renitenter Bölling

Ex-Regierungssprecher sauer auf die Justiz  ■  Von Petra Bornhöft

Berlin (taz) - Ohne Rücksicht auf die Prominenz des Angeklagten verurteilte gestern das Amtsgericht Moabit Ex -Regierungssprecher Klaus Bölling (60) zu einer Geldstrafe von 2.250DM wegen Unfallflucht und Beleidigung von Staatsorganen. Weil er weder einen Unfall ausgelöst noch zwei Polizisten einen Vogel gezeigt habe, reagierte der Frührentner höchst ergrimmt: „Es ist grotesk, daß in der Rechtssprechung immer noch einer Addition von zwei Uniformierten mehr Glauben geschenkt wird als einem Bürger.“

Einer dieser beiden Polizisten hatte den Strafbefehl ausgestellt.

Über Böllings Widerspruch wurde gestern verhandelt. Mit „einer der Dramatik des Ereignisses angemessenen Ausführlichkeit“ schilderte der Angeklagte die Vorfälle an jenem 16.Januar 1988. Beim Ausparken berührte sein Wagen die Gummileiste der Stoßstange eines anderen Autos - und verursachte eine Haarriß an dem edlen Teil. Fälschlicherweise ging Bölling bisher davon aus, daß „eine Stoßstange kein Ziergegenstand ist sondern dem Abfangen eines im Großstadtverkehr üblichen kleineren Aufpralls dient“. Dem Gezeter des schwer geschädigten PKW-Besitzers entfloh Bölling samt Freundin.

„Sie haben Unfallflucht begangen“, herrschte ihn kurz darauf Fahnder Holger G. an der Wohnungstür an. Das wiederum „erregte“ Klaus Bölling, wie er dem Richter gestand. Bölling soll daraufhin, so Holger G., gefragt haben, ob die Berliner Polizei nichts Wichtigeres zu tun habe, als „solche Bagatellen zu verfolgen“. Dabei soll er sich mit dem Zeigefinger an die Stirn getippt haben. „Das darf man nicht“, begründete Richter Libera das Urteil, auch wenn die Verbrechen des Herrn Bölling sich „im untersten Bereich der Strafbarkeit bewegen“.