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Immer öfter zur Ausländerbehörde

■ Ausländische Studenten müssen nunmehr Jahr um Jahr ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen / Klage beim Verwaltungsgericht abgewiesen

Bei ausländischen Studenten kann die Aufenthaltserlaubnis auf nicht mehr wie bisher zwei Jahre sondern auf nur noch ein Jahr befristet werden. Im Streit zwischen einem indonesischen Architektur-Studenten und dem Land Berlin schloß sich gestern die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts der Argumentation der Ausländerbehörde an.

Die Ausländerbehörde begründete ihre veränderte Verwaltungspraxis damit, daß die Berliner Hochschulen in diesem Jahr aus datenschutzrechtlichen Gründen aufgehört haben, Exmatrikulationen mitzuteilen. Um zu verhindern, daß ein ausländischer Student, der kurz vor Abschluß seines Studiums steht, aufgrund einer verlängerten Aufenthaltserlaubnis bis zu anderthalb Jahre weiter in Deutschland bleiben kann, soll ihm der Aufenthalt nach der Regelstudienzeit, also nach dem achten Semester, nur noch von Jahr zu Jahr verlängert werden.

Die Rechtsanwältin des Studenten berief sich auf die statistische Studien-Durchschnittsdauer. Diese betrage beim Architektur-Studium 13,2 Semester. Die langen Wartezeiten bei der Ausländerbehörde und die Verlängerungsgebühr von 40 Mark seien ausländischen Studenten nicht alljährlich zumutbar.

Das Gericht unterstrich wiederum den „großen Ermessensspielraum“ der Behörde bei der Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen bei Studenten. Die erforderlichen schwerwiegenden und sachgemäßen Gründe gegen die jetzige Praxis sah die Kammer in diesem Fall für nicht gegeben.

E.K.

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