piwik no script img

Erörterungstermin zu Brokdorf

Lünbeburg (taz) - Unter Ausschluß der Öffentlichkeit befaßte sich gestern das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) mit der Klage des Brokdorfer Naturwissenschaftlers Karsten Hinrichsen gegen den Betrieb des AKW Brokdorf.

Kläger Hinrichsen will die zweite Teilerrichtungsgenehmigung für nichtig erklären lassen, weil er seine Gesundheit durch die darin zugelassene Strahlenabgabe bedroht sieht und für den geplanten großtechnischen Einsatz von plutoniumhaltigen Mischoxid(MOX) -Brennelementen keine Gesetzesgrundlage sieht. Eine Argumentation, durch die sich Regierungsanwalt Schattke vor „besondere Schwierigkeiten“ gestellt sah: Schließlich sei sich Ministerpräsident Engholm mit dem Kläger in der Zielsetzung (Ausstieg aus der Atomenergie) einig. Nur müsse das eben im Rahmen des geltenden Atomgesetzes erfolgen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen