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Innensenator steht zu DVU-Polizei

■ Innendeputation diskutierte Zwischenbericht zum Polizeieinsatz gegen DVU-GegnerInnen am 21.1.89 / Zahlreiche Paragraphen bemüht / Grüne: Rückkehr zur Law-and-Order-Politik

Der harsche Polizeieinsatz gegen DemonstrantInnen, die im Januar in der Bremer Neustadt vergeblich versucht hatten, einen Bus mit DVU-AnhängerInnen zu blockieren, fand am Mittwoch ein weiteres Nachspiel. Aus dem Krankenhaus entlassen, ließ der neue SPD-Innensenator Peter Sakuth auf der Sitzung der Innendeputation keinen Zweifel daran, daß er den Einsatz seiner Beamten „rechtmäßig“ findet. Er und der designierte Polizeipräsident Rolf Lüken führten eine Liste von Paragraphen an, mit der sie das willkürliche Verhaften von 29 Perso

nen, etliche Minuten nach der gescheiterten Blockadeaktion, rechtfertigten: Demnach wird weiterhin gegen alle Verhafteten ermittelt - wegen: Landfriedensbruch (§125), schwerem Landfriedensbruch (§125 a), Nötigung (§240), Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamte (§113). Die Dauer der Ingewahrsamnahme von drei Stunden rechtfertigten sie mit dem Argument, für jeden Verhafteten seien im statistischen Mittel nur 5,3 Minuten aufgewandt worden.

Der grüne Innen-Deputierte Martin Thomas wertete diese Be

gründungen als „Rückfall in eine Law-and-Order-Mentalität“ und forderte den Senator zu einer „politischen“ Stellungnahme auf. Der Rechtsanwalt Waldemar Klischies, früher Senatsdirektor im Innenressort, zur taz: „So wie mir meine Mandantin Anne Mentzen den Fall geschildert hat, gab es überhaupt keinen Grund, sie festzunehmen. Der Polizeieinsatz zumindest gegen sie war rechtswidrig. Meine Mandantin hatte außerdem ihren Personalausweis dabei, und hätte sich ausweisen können, wenn man ihr Gelegenheit dazu gegeben hätte.“

B.D.

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