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Strahlenschutzamt und Zweitregister

■ Der Bundesrat erledigte am Freitag eine umfangreiche Tagesordnung: Strahlenschutzamt und Zweitregister für die Schiffahrt wurden abgesegnet / AKW-Betreiber sollen Rücklagen für Katastrophenfälle bilden

Bonn (dpa) - Der Bundesrat hat am Freitag dem von der Bundesregierung geplanten Bundesamt für Strahlenschutz zugestimmt. In der Behörde sollen die Überwachungsaufgaben für die Sicherheit von kerntechnischen Anlagen des Bundes zusammengefaßt werden.

In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat gleichzeitig neue Auflagen für die Betreiber von AKWs. Sie sollen durch Gesetz verpflichtet werden, finanzielle Rücklagen für eine spätere Stillegung oder Beseitigung ihrer Anlagen zu bilden. Schließlich sollen die Betreiber dazu verpflichtet werden, die Sicherheitsvorkehrungen ihrer Anlagen in regelmäßigen Abständen auf eigene Kosten zu überprüfen und je nach Entwicklung der Technik nachzurüsten.

Der Bundesrat hat am Freitag das umstrittene Gesetz über die Schaffung eines Zweitregisters für die deutsche Seeschiffahrt im zweiten Durchgang gebilligt. Mit dem Gesetz, das von den Gewerkschaften und der Opposition heftig bekämpft wird, soll der anhaltenden Ausflaggung deutscher Handelsschiffe entgegengewirkt werden. Nach dem neuen Gesetz können ausländische Seeleute zu den niedrigen Löhnen ihrer Heimatländer auf deutschen Schiffen beschäftigt werden. Zur Zeit fährt etwa die Hälfte der deutschen Handelsflotte wegen der finanziellen Vorteile unter ausländischer Flagge.

Die vom Land Bremen beantragte Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, das Gesetz abzulehnen, fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Adoptionsvermittlungsrechts haben Bundesländer Bedenken angemeldet. Bayern schloß sich am Freitag den Empfehlungen der Ausschüsse an, die eine isolierte Gesetzesregelung der Leihmutterschaft ablehnten. Vielmehr solle die künstliche Befruchtung beim Menschen in einem umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt werden.

Wer verbotene Masthilfsmittel verfüttert und illegal gesundheitsgefährdendes Fleisch einführt, soll nach dem Willen des Bundesrates künftig schärfer bestraft werden. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschloß der Bundesrat am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

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