Beamtenversorgung wird der Rentenreform angepaßt

Bonn (dpa) - Innen- und Sozialpolitiker der Bonner Koalitionsfraktionen und der SPD-Opposition haben sich am Freitag in einem Gespräch auf Grundsätze zur Änderung der Beamtenversorgung verständigt. Damit soll die Beamtenversorgung an die angestrebte Reform der Rentenversicherung angeglichen werden. Ein entsprechender Entschließungsantrag soll - vorbehaltlich der Zustimmung der Gesamtfraktionen - am 10. März im Bundestag behandelt werden.

Die Altersgrenzen bei der Beamtenversorgung sollen an die der gesetzlichen Rentenversicherung angeglichen werden. Die Zeitspanne für die Höchstversorgung, die bisher nach 35 Jahren (Rentner: 45 Jahren) erreicht werden konnte, soll gestreckt werden. Bei normaler Laufbahn soll die Höchstversorgung mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht sein. Die vorgezogenen gesetzlichen Altersgrenzen sollen überprüft werden.

Ferner einigten sich die Koalitions- und Oppositionspolitiker auf die „konsequente Anwendung“ folgender Grundsätze: Es soll keine Dienstunfähigkeit geben, wenn eine angemessene Tätigkeit auf einem anderen Dienstposten zumutbar ist. Die Rehabilitation soll Vorrang vor der Versorgung haben.

Bei vorzeitiger Pensionierung soll Erwerbseinkommen, bis zum 65. Lebensjahr erweitert, angerechnet werden.