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Vogelschützer erwägen Verfassungsklage

Deutscher Bund für Vogelschutz kritisiert neues Bundesnaturschutzgesetz / Verbandsklagerecht gefordert / Naturschutzabgabe für Flächenverbrauch zu niedrig / 90.Geburtstag des DBV  ■  Aus Hamburg Kai Fabig

Auf der Vertreterversammlung zu seinem 90.Geburtstag hat der Deutsche Bund für Vogelschutz (DBV) die öffentliche Debatte über das geplante neue Bundesnaturschutzgesetz eröffnet. Der Entwurf, der Mitte Mai im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, wird von den VogelfreundInnen vor allem aus zweierlei Gründen abgelehnt.

Wie DBV-Pressesprecher Jochen Flasbarth auf der Versammlung, die am vergangenen Wochenende in Hamburg stattfand, mitteilte, fehle weiterhin das von Natur- und Umweltschützern geforderte Verbandsklagerecht. Zum anderen kämen die Bauern völlig ungeschoren davon, wenn in dem Gesetzentwurf unterstellt werde, daß eine Landwirtschaft, die sich an die geltenden Fachgesetze wie Düngemittelverordnung etc. halte, automatisch den Zielen des Naturschutzes diene. Es werde zur Entstehung neuer Pfründe führen, die nur sehr schwer wieder aufzubrechen seien, wenn „jede Kleinigkeit“, die über die Minimalforderungen dieser Gesetze hinausgehe, finanziell entschädigt würde.

Zwar sei auch der Deutsche Bund für Vogelschutz immer dafür eingetreten, Naturschutz nicht gegen die Landwirte zu betreiben, so DBV-Sprecher Flasbarth. Man werde einer solchen Regelung jedoch nicht zustimmen, da es zur „normalen Sozialpflichtigkeit“ des Eigentums zähle, es für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Eine Verfassungsklage wolle er nicht ausschließen.

Weiter kritisierte DBV-Sprecher Flasbarth, daß die begrüßenswerte Naturschutzabgabe für Flächenverbrauch mit den 60 Pfennig pro Quadratmeter, die jetzt im Gespräch seien, viel zu niedrig sei. Außerdem sei für den Naturschutz letztlich nichts gewonnen, wenn dieses Geld dann für die geplanten Entschädigungen verbraucht werde.

Was in dem jetzigen Entwurf völlig fehle, seien eindeutige Verhinderungsmöglichkeiten; denn ein zerstörtes Moor sei nicht durch Extensivierung auf irgendwelchen Weiden auszugleichen. In der Ablehnung des vorliegenden Entwurfes sei sich der Deutsche Bund für Vogelschutz als größter Naturschutzverband (140.000 Mitglieder) auch mit den anderen Natur- und Umweltschutzverbänden einig, sagte Flasbarth und kündigte eine großangelegte Kampagne an. Allerdings könnte das Gesetz auch regierungsintern scheitern - dem Bauministerium jedenfalls paßt die vorgesehene Beteiligung der Verbände an den Bauleitplanungen überhaupt nicht.

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