Elmi Seka-betr.: "Abschiebung droht", taz vom 9.5.89

betr.: „Abschiebung droht“, taz vom 9.5.89

Genauso wie die Stuttgarter Presse berichtet die taz irreführend über Elmi Seka. Wegen dieses Betäubungsmitteldeliktes saß Elmi Seka ca. neun Monate in U -Haft in Frankfurt. Nachdem er vom Landgericht wegen dieses Deliktes freigesprochen wurde, erhielt er für die unschuldig verbüßte Haft eine Entschädigung.

Herr Seka hat sich bis zum letzten Augenblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen (siehe auch Ausländergesetz). Auch hat er dem Ausländeramt Ludwigsburg schon zu einem früheren Zeitpunkt angeboten, die BRD freiwillig in ein afrikanisches Land seiner Wahl zu verlassen.

Von August 1988 bis März 1989 saß Elmi Seka unter verschärften Haftbedingungen in einer Schubzelle in der JVA Ludwigsburg (...) .Auf Betreiben von Mitgefangenen und der Insaßenvertretung wurde er dann schließlich, völlig abgemagert, in einen Bau zu „normalen“ Mitgefangenen verlegt.

(...) Am Tag beziehungsweise Abend vor der Abschiebung wurde Herrn Seka angeboten, den Abend mit einer Person seiner Wahl zu verbringen. Dies erinnert mich an die Behandlung, die man einem zum Tode Verurteilten zukommen läßt.

Durch die Begleitung von bundesdeutschen Grenzschützern hat man Herrn Seka auch die kleine Chance genommen, sein Leben durch eine eventuelle Bestechung der dortigen Stellen, zu retten, Die bundesdeutschen Behörden machen sich so zu Handlangern von Mörderregimen.

Gerd Hoenig, Ludwigsburg