Rüffel für Rebmann: Hungerstreik unverdächtig

Nur in der Phantasie von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann haben sich die Gefangenen aus der RAF und andere, die sich dem letzten Hungerstreik anschlossen, der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ schuldig gemacht. Rebmann hatte die Hungerstreikenden im Februar mit Ermittlungsverfahren nach §129a überzogen und so die Haftbedingungen weiter verschärfen und den Verteidigerverkehr einschränken wollen. Mit zwei erst jetzt veröffentlichten Beschlüssen des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof vom 29. März und 23. Mai wird er zurückgepfiffen: Aus der Hungerstreik-Erklärung vom 1. Februar ergebe sich kein „dringender Verdacht“ einer mitgliedschaftlichen Betätigung in der RAF.