: Rüffel für Rebmann: Hungerstreik unverdächtig
Nur in der Phantasie von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann haben sich die Gefangenen aus der RAF und andere, die sich dem letzten Hungerstreik anschlossen, der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ schuldig gemacht. Rebmann hatte die Hungerstreikenden im Februar mit Ermittlungsverfahren nach §129a überzogen und so die Haftbedingungen weiter verschärfen und den Verteidigerverkehr einschränken wollen. Mit zwei erst jetzt veröffentlichten Beschlüssen des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof vom 29. März und 23. Mai wird er zurückgepfiffen: Aus der Hungerstreik-Erklärung vom 1. Februar ergebe sich kein „dringender Verdacht“ einer mitgliedschaftlichen Betätigung in der RAF.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen