piwik no script img

Einbürgerungsinitiative

Hamburger Senat beschließt Gesetzesinitiative zur Erleichterung der Einbürgerung / BRD bislang europaweit Schlußlicht  ■  Aus Hamburg Axel Kintzinger

Ausländern soll die Einbürgerung in die Bundesrepublik künftig erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der sozialliberale Senat in Hamburg in dieser Woche beschlossen hat und der demnächst im Bundesrat eingebracht werden soll. Die SPD-regierten Bundesländer haben ihre Zustimmung bereits angekündigt. Die Gesetzesnovelle sieht vor, daß Ausländer der sogenannten „dritten Generation“ automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, sofern sie damit einverstanden sind. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sie dann entscheiden, ob sie den bundesdeutschen Paß haben wollen oder nicht. Einen „zeitlich begrenzten Einbürgerungsanspruch“ sollen die in der BRD aufgewachsenen Angehörigen der zweiten Ausländergeneration erhalten.

Die Bundesratsinitiative ist der nunmehr dritte Anlauf für eine gesetzliche Grundlage, die Einbürgerung von Ausländern zu erleichtern. 1986 und 1988 waren ähnliche Gesetzentwürfe an der Stimmenmehrheit von CDU und CSU gescheitert. Die jüngste Initiative ähnelt den vorhergegangenen, wurde jedoch mit einer Forderung aus dem Gesetzentwurf der SPD -Bundestagsfraktion angereichert. Die sieht eine Art doppelte Staatsbürgerschaft vor. So soll „eine Einbürgerung zukünftig auch dann möglich sein, wenn ein Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit für den Ausländer mit einer besonderen Härte verbunden ist“. Als besondere Härte gilt etwa, wenn das Heimatland die Entlassung ihres Staatsbürgers durchweg verwehrt, wenn das Heimatland die Entlassung vom Ableisten des Wehrdienstes abhängig macht, wenn einem Ausländer der Kontakt zu Behörden seines Heimatlandes aus humanitären Gründen nicht zugemutet werden kann oder wenn mit der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes beispielsweise Rentenansprüche wegfallen würden.

Die CDU-regierten Bundesländer dürften bei einer Ablehnung dieses Gesetzentwurfes Argumentationsprobleme bekommen. Denn: Besonders in Hamburg erinnert man sich noch gut an die Stellungnahmen der Union während des Konfliktes um ein kommunales Ausländerwahlrecht. Damals war es die CDU, die anstelle des Wahlrechtes lautstark Erleichterungen bei der Einbürgerung von Ausländern forderte. Innensenator Hackmann sieht in der Initiative denn auch einen „weiteren ganz wichtigen Schritt zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung“.

Die Ausländerbeauftragte des Bundes, Liselotte Funke, hatte bereits kurz nach der Europawahl auf die Notwendigkeit einer Novellierung des Ausländerrechts hingewiesen. Immerhin stünde die Bundesrepublik mit einer Einbürgerungsquote von 0,3 Prozent europaweit auf dem letzten Platz.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen