piwik no script img

Unzulässige Vertreter

Der Verbraucherschutzverein teilt mit: Das Landgericht Berlin hat entschieden, daß Vertreterbesuche nach Werbeschreiben unzulässig sind. Unternehmen dürfen Verbrauchern, zu denen sie bisher keine Geschäftsbeziehung haben, keine Werbeschreiben ins Haus schicken, die den Besuch eines Vertreters ankündigen. Unlauterer Wettbewerb, so die Richter, stelle dieses Vorgehen dar. (Urteil vom 13.7. - 16 0 176/89)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen