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Schwarze Kunst

■ Standabzug: Hammerglätter/unehrlich/vorzeiter

Standabzug

Nachdem es in de

letzten Folgen unsere

Serie eher feucht-fröhlich zu

ging, machen wir heute eine

Abstecher in die finsterste sozio-sexuelle (King/Wegmann) Vorzeit des Buchdruckergewerbes.

Nannte man einen Angehörigen der Zunft einen Hammerglätter, fühlte der so Beschimpfte sich arg getroffen. Das Wort geht von den Papiermachern aus: Insbesondere im 17.Jahrhundert wurden jene, die das Papier mit einem Hammer statt mit den von alters her gebräuchlichen Steinen glätteten, als schlechthin unehrlich angesehen.

Wehe, wenn ein lernwilliger Junge nicht seine ehrliche Geburt mittels eines Echtheitsbriefes oder einiger Zeugen nachweisen konnte! Dann wurde es nichts mit der Lehre, eben weil der Junge als unehrlich galt. Stieß sich ein Prinzipal nicht daran, wurde er von den Gesellen geschnitten.

Unehrlich war man nicht nur als Vorzeiter oder als Abkömmling eines Hammerglätters, sondern auch dann, wenn der Vater z.B. eine der folgenden Tätigkeiten ausübte: Spielmann (Seiltänzer, Gaukler usw.), Weber, Schäfer, Scharfrichter, Abdecker, Büttel, Bach- und Gassenkehrer, Feldhüter, Totengräber und Nachtwächter mancherorts war die Liste unehrlicher Gewerbe noch viel länger.

Anno 1778 schrieb Johann Georg Krünitz in der „Ökonomisch -technologische Enzyklopädie, oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Land-Wirthschaft in alphabetischer Ordnung„: Er hat gevorzeitet (gefrühlingt) bedeutet, er hat die Ehe noch vor der Trauung vollzogen. Die Handwerker wollten den, der „frühlinget“ oder „gefrühlingehet“ ist, zum Handwerker nicht zulassen und seine Geburt als unehrlich erklären. Die Ehe vor der Hochzeit galt als so schlimm, daß nicht nur der Sünder, sondern auch seine Nachkommenschaft als unehrlich erklärt wurden.

war

Druckerzeugnis

anno 1989

Foto: Stephan

Doblinger

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