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„Spaßige“ Prostitutionswerbung

■ Betroffene zog Anzeige wegen Förderung der Prostitution zurück - unter Druck?

Es fing wohl alles mit einem eher harmlosen Gepräch über Arbeitslosigkeit an und fand sein vorläufiges Ende vor dem Bremer Amtsgericht. „Förderung der Prostitution“, so lautet die Anklageschrift gegen den 27jährigen Kaufmann Sürreya A. aus Bremen. Er soll zusammen mit zwei nicht ermittelten Männern im September 1988 versucht haben, „eine Person unter 21 Jahren der Prostitution zuzuführen“, wie der Staatsanwalt formuliert. Der Sachverhalt, wie ihn die damals 18jährige Sabine B. elf Tage später der Kripo schildert, ist unstrittig. Syrreya A. hat sie im Cafe Resa dazu aufgefordert mit den beiden anderen Männern in die Türkei zu fahren und dort der gewerbsmäßigen Prostitution nachzugehen. Auch über die Verteilung des Gewinns hatte er einen Vorschlag: Zwei Drittel sollte Sabine behalten dürfen, den Rest sollte sie abgeben.

Die Sabine B., die am Dienstag vor dem Amtsrichter erschien, fand den Vorgang plötzlich überhaupt nicht mehr schlimm und hatte deshalb zwei Wochen vor der Verhandlung die Anzeige zurückgenommen. „Ich habe mir mehrere Monate Gedanken gemacht und bin jetzt der Ansicht, daß es ein Spaß war und ein Mißverständnis und die Anzeige eine voreilige Handlung meinerseits gewesen ist.“ Bei der Polizei hatte sie noch gesagt: „Wer weiß, wieviele Mädchen meines Alters auf solche Schweine hereingefallen sind?“ zitierte der Richter die Vernehmungsprotokolle und fragte sie: „Sind Sie unter Druck gesetzt worden?“ Sabine B.: „Nein, überhaupt nicht.“

Was wiederum der schneidige Kriminalobermeister von der Sitte, der zur damaligen Zeit die Anzeige aufnahm, und nun als Zeuge gerufen wurde, überhaupt nicht glauben mochte: „Ich wäre fast vom Stuhl gefallen, als ich von der Rücknahme der Anzeige erfuhr. Rein subjektiv - da ist was gelaufen.“

Aus eigenem Antrieb, so die inzwischen 19jährige, hätte sie es wohl damals gar nicht zur Anzeige kommen lassen. Aber da war ein etwas mysteriöser Tatzeuge. Der hatte sich die Geschichte von Sabine erzählen lassen, das Gespräch heimlich aufgenommen und ihr dann nahegelegt, zur Kripo zu gehen. Ohne diesen Zeugen, meinte der Amtsrichter müsse er den Angeklagten mangels Beweisen freisprecehn. Da er dies aber offensichtlich nicht mochte, vertagte er den Prozess auf unbestimmte Zeit.

rp

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