: Bonner Ja für Giftmüllkonvention
Nach langem Zaudern will die Bundesregierung die Baseler Giftmüllkonvention unterzeichnen / Umweltexperten halten das Abkommen, das den Müllexport verhindern soll, für unzureichend ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski
Lange genug hat die Bundesregierung gezögert. Nun, nachdem bereits 70 der 110 beteiligten Staaten das Vertragswerk unterzeichnet haben, will auch die Bundesrepublik der Baseler Giftmüllkonvention beitreten. Die im März unter UNO -Vorsitz verabschiedete Konvention
-verbietet den Export in Länder, die sich ausdrücklich gegen die Lagerung von ausländischem Giftmüll ausgesprochen haben,
-verpflichtet die beteiligten Staaten zur Rücknahme illegaler Lieferungen,
-sieht die Einrichtung eines internationalen Sekretariats vor, bei dem alle Giftmüllausfuhren angemeldet werden müssen, und
-verpflichtet die Unterzeichnerländer, vor Giftmülltransporten die Zustimmung der Transitländer einzuholen.
Ein erster Schritt - doch zufriedenstellend kann das Vertragswerk nicht genannt werden. Die afrikanischen Staaten lehnten das Vertragswerk bereits als unzureichend ab. Sie bereiten eine eigene Konvention vor, die den Kontinent für die giftige Fracht versperren soll. Der Bundesregierung hingegen, mit einem Jahresexport von über einer Million Tonnen einer der größten Giftmüll-Versender, gingen die Vereinbarungen zu weit.
Eine klare Definition dessen, was unter dem Begriff einer „umweltgerechten Behandlung“ im Empfängerland des Mülls zu verstehen sei, wurde in der Konvention verhindert. Motor im Giftmüllgeschäft ist vor allem der Versuch, den teuren Sicherheitsanforderungen in der Bundesrepublik auszuweichen. Hierzulande kostet die Verbrennung PCB-haltiger Abfälle 4.000 Mark pro Tonne, im afrikanischen Benin dagegen darf für 15 Dollar deponiert werden.
„Größtes Schlupfloch“, so kritisiert Greenpeace, ist der Artikel 11 der Konvention, der auch weiterhin separate Müllhandelsverträge mit Nichtunterzeichnerstaaten und Sonderabsprachen zwischen Unterzeichnerländer zuläßt. Damit werde der gesamte Vertrag demontiert, der ja gerade den Mülltourismus auf Unterzeichnerstaaten begrenzen wollte. Mit der Baseler Konvention lasse sich das Problem der Giftmüllexporte nicht lösen, urteilt die Umweltorganisation, der auf der Basler Konferenz Rede- und Antragsrecht eingeräumt worden war. Ohne ein absolutes Exportverbot werde es keinen Einstieg in eine abfallarme Produktionstechnologie und Entgiftung der Produktion geben.
Bei den brennbaren Sonderabfällen hat das Umweltbundesamt bereits 1986 ein innerhalb von zehn Jahren erreichbares Vermeidungspotential von 80 Prozent ermittelt. Greenpeace schlägt einen Stufenplan vor, der ein sofortiges Exportverbot in außereuropäische Länder vorsieht. Ausfuhren in die bisherigen Abnahmeländer Frankreich, Belgien, Niederlande und die DDR sollen nur noch bis 1995 erlaubt sein, wobei ab 1992 der gleiche technische Standard wie in der Bundesrepublik zu gewährleisten sei.
Die Bundesregierung weist die Vorwürfe - die Grünen sprechen von der „Exekution kolonialer Interessen der Industrie“ - zurück. Bereits jetzt würden keine Exportgenehmigungen für Giftmüll in die Dritte Welt erteilt. Angekündigt wurde, dies noch durch ein förmliches Exportverbot zu fixieren. „Reine Schönschwätzerei“ kontern die Grünen und verweisen darauf, daß die Giftmülltransporte teilweise als „Ersatzbrennstoffe“ und „Wirtschaftsgüter“ deklariert werden.
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