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Bayern: Wohnungsmarkt

München (taz) - Bundesdeutsche sollen demnächst bei der Vergabe von Sozialwohnungen bevorzugt werden, so lautet ein Beschluß des bayerischen Ministerrats. Wohnungssuchende Ausländer, anerkannte Asylbewerber und DDR-Flüchtlinge werden damit zunächst ausgegrenzt. Mit diesem Beschluß greifen die Schwarzen eindeutig einer Forderung der „Republikaner“ vor - mit Blick auf die bayerischen Kommunalwahlen im März nächsten Jahres.

Kritik an dieser Art, mit dem Dauerbrenner Wohnungsnot umzugehen, gab es selbst in CSU-Reihen. So bezeichnete der Landshuter CSU-Bürgermeister Josef Deimer diese Maßnahme als Kampf, um die „Lufthoheit an den Stammtischen“ wieder zurückzugewinnen. Nach diesem Vorwurf erklärte Bayerns Innenminister Stoiber, daß mit dieser Maßnahme eines verhindert werden soll: die Verdrängung von schon länger am Ort lebenden Sozialwohnungssuchenden durch neu Zugezogene „ganz gleich ob Deutscher oder Ausländer“.

Geändert werden soll aber auch, daß beim Antrag auf Dringlichkeit nicht mehr allein die Absicht einer Familiengründung ausreicht. Vielmehr muß diese Familie bereits existieren. Außerdem soll einem Bewerber die soziale Dringlichkeit verweigert werden, wenn er seine Situation „durch schuldhaftes Verhalten herbeigeführt hat“.

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