: Die UNO gibt den Kindern Rechte
Die UNO-Vollversammlung in New York verabschiedete nach jahrelangen Debatten eine entsprechende Kinderrechtskonvention / Die Deklaration soll bindendes Recht werden / Vorbehalte einiger Staaten ■ Aus Genf Andreas Zumach
Nach jahrelangen Diskussionen in diversen UNO-Ausschüssen hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen gestern in New York die „Internationale Kinderrechtskonvention“ beschlossen. In den wichtigsten ihrer 54 Artikel werden die Rechte der Kinder auf Erziehung und Teilnahme am kulturellen Leben, auf Überleben und Entwicklung sowie auf Schutz vor Ausbeutung und Vernachlässigung und in bewaffneten Konflikten fomuliert. Anders als eine vor dreißig Jahren verabschiedete Deklaration für die Rechte der Kinder wird die Konvention bindendes internationales Recht, sobald sie von mindestens 20 Staaten ratifiziert worden ist.
Unabhängige Kinderrechtsorganisationen wie auch MitarbeiterInnen von UNICEF sind jedoch skeptisch, ob diese Konvention tatsächlich zur Verbesserung der Lebenssituation von Millionen Kindern beitragen wird, die weltweit zu Militärdienst, Sklavenarbeit und Prostitution mißbraucht werden oder denen ihre Rechte auf Überleben, Ausbildung und auf den Status als Flüchtlinge verwehrt werden. Zwar sollen die Staaten nach Ratifikation ihre nationalen Gesetze und Bestimmungen der Konvention anpassen. Für die BRD hieße dies zum Beispiel, Abstand zu nehmen von der jüngst eingeführten Visumpflicht für unter 16jährige, die die Einreise von Kinderflüchtlingen de facto unmöglich macht. Doch die Konventionsrechte können von Kindern nicht eingeklagt werden, Instrumente zum Druck oder Sanktionen gegen Länder, die die Konvention verletzen, sind nicht vorgesehen.
In einigen wesentlichen Punkten fällt die Konvention weit hinter die Position einer großen Mehrheit der an den Vorverhandlungen in der UNO-Menschenrechtskommission beteiligten Staaten zurück. Das gilt vor allem für das bis zuletzt heftig umstrittene Mindestalter für den Militärdienst, das auf Druck der USA, des größten UNO -Beitragszahlers, schließlich auf 15 statt auf 18 Jahre festgelegt wurde. UNICEF-MitarbeiterInnen erklärten dazu gegenüber der taz in Genf, es bliebe jetzt nur noch die Hoffnung, daß diese Bestimmung nicht zur Herabsetzung von Standards in einigen Ländern führe, in denen bisher das Mindestalter 18 gilt.
Über die Interpretation anderer allgemein gehaltener Bestimmungen, wie z.B. der zum Status ungeborener Kinder, stritten die Diplomaten bereits Ende letzter Woche auf einem Seminar am Genfer UNO-Sitz. Wegen Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten haben sich, anders als bei der vor 30 Jahren einstimmig verabschiedeten Deklaration, gestern eine Reihe von Staaten der Stimme enthalten und Vorbehalte gegen Teile der Konvention angemeldet, die sie als nicht verbindlich betrachten.
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