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AL will Uni-Präsidenten leicht entmachten

■ Hilde Schramm stellt einen Gesetzentwurf für die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes vor

Die AL hat gestern einen eigenen Gesetzentwurf zur lange geplanten Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vorgelegt. Hilde Schramm, die Wissenschaftsexpertin der AL, betonte, daß es sich dabei nicht um Stückwerk handele - sondern um eine Gesamtnovellierung. Bereits im Frühsommer wollte die rot-grüne Koalition einzelne Punkte des BerlHG novellieren, am 20.Oktober sollte die SPD ein eigenes Konzept vorlegen. „Die SPD kommt sehr viel langsamer in Gang“, begründete Schramm den Alleingang der AL. Die Vorlage halte sich an den Rahmen, der durch das Hochschulrahmengesetz und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 vorgegeben sei.

Neben einer Fülle von Einzelheiten enthält der Entwurf wesentliche Änderungen gegenüber dem alten Gesetz: Die Fachhochschulen sollen künftig den Hochschulen gleichgestellt werden, alle Studienpläne sollen entschlackt werden und das Studium weniger verschult verlaufen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Mitbestimmung innerhalb der Hochschulen sollen ausgebaut werden. Die AL strebt ein „integriertes Modell von Beratung und Abstimmung“ in den Gremien an, das sich auf den einzelnen Ebenen soweit wie möglich an Viertelparitäten annähern soll. Anstelle eines Präsidenten soll in Zukunft ein Präsidialkollegium die Hochschulen leiten, so daß die Position der Vizepräsidenten gestärkt wird. Ebenfalls gestärkt werden soll nach Wunsch der AL die Frauenförderung sowohl durch Quotierungsvorschriften als auch durch größere Entscheidungsbefugnisse. In die Kuratorien sollen auch „gesellschaftlich relevante Gruppen“ geschickt werden. Auf Kritik aus dem Publikum, daß damit die Gefahr von Rundfunkrat-ähnlicher Beeinflussung verbunden sei, antwortete Schramm, im einzelnen sei dies noch nicht ausdiskutiert.

„Viele Details sind nicht weltbewegend“, charakterisierte Schramm den Entwurf, er sei aber ein Schritt zur Demokratisierung der Hochschulen. Den anwesenden Studentenvertretern, die an der Vorlage mitgearbeitet hatten, ging der Vorstoß nicht weit genug. Sie hatten gehofft, daß unter einem rot-grünen Senat eine neue Aufsichtsklage in Karlsruhe für eine Liberalisierung der Mitbestimmung angestrengt werden könnte. Dort hatten die obersten Richter 1973 eine doppelte Professorenmehrheit festgeschrieben.

kd

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