Ausländerweisung aufgeweicht

Innensenator Pätzold hat jetzt mit einem Schreiben an das Landeseinwohneramt die im Juni erlassene vorläufige Regelung des Aufenthalts von abgelehnten Asylbewerbern und anderen Ausländern präzisiert, für die es einstweilig keine Möglichkeit zur Rückkehr in ihre Heimat gibt. Danach sollen in Abänderung bisheriger Bestimmungen generell nicht mehr allen Palästinensern Aufenthaltsgenehmigungen erteilt werden. In der am Mittwoch verbreiteten Ergänzung zur Überleitregelung heißt es, nur Palästinensern aus dem Libanon sei eine Rückkehr in ihre Heimat nicht zuzumuten. Palästinensern aus anderen Ländern soll eine Aufenthaltsgenehmigung nur dann erteilt werden, wenn sie im Einzelfall die Gefahr einer Verfolgung oder andere schwere Benachteiligungen plausibel darlegen können. Für Ausländer ohne Rückkehrmöglichkeit in ihre Heimat wurde die Regelung so geändert, daß Aufenthaltsgenehmigungen nur noch für jeweils ein Jahr erteilt werden. Sie sollen nicht verlängert werden, wenn die Voraussetzungen - z.B. Krieg im Heimatland

-nicht mehr vorliegen.