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Sicherheit nicht nachweisbar-betr.: "In Brunsbüttel strahlt wieder das AKW", taz vom 5.1.90

betr.: „In Brunsbüttel strahlt wieder das AKW“,

taz vom 5.1.90

Schon im September 1988 wollte Energieminister Jansen das AKW Brunsbüttel vorläufig stillegen, weil seine Reaktorsicherheitsbehörde festgestellt hatte, daß es keinerlei Nachweise für die Bruchfestigkeit von sicherheitsrelevanten Rohrabschnitten der Hauptkühlmittelleitungen im AKW gibt. Die damalige CDU -Landesregierung hatte - unter Mißachtung der von Amtswegen erforderlichen Prüfungsverpflichtung - dem Betreiber fehlerhaft einen begünstigenden Genehmigungsbescheid erteilt. Dieser hat noch immer Bestand; denn der clevere Bundesumweltminister Töpfer hat im November 1989 entschieden, daß ein Nachweis des Bruchausschlusses nicht mehr nötig ist. Getreu dem Motto: daß nicht sein kann, was nicht sein darf. Nun werden Töpfer, Jansen und die Betreiber einen langen Gutachterstreit anfangen.

Derweil leben wir vor Ort mit der Gewißheit, daß die Sicherheit des AKW Brunsbüttel mit Sicherheit niemals sicher nachgewiesen werden kann.

Karsten Hinrichsen, Brokdorf

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