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Pendeln bald legal

■ DDR will zeitweilige Arbeitsverhältnisse in der BRD legalisieren / DDR-Arbeitslosenversicherung geplant

Bonn (taz) - Die grenzüberschreitende Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen aus beiden deutschen Staaten soll laut einer Meldung der Nachrichtenagentur 'Reuter‘ schon bald einvernehmlich geregelt werden. Zudem will Bonn die DDR beim Aufbau einer Arbeitslosenversicherung unterstützen. Erste Gespräche zwischen dem Bundesarbeitsministerium und dem Ministerium für Arbeit und Löhne der DDR hatten Ende vergangener Woche in Bonn stattgefunden.

Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Jagoda erklärte, die DDR sei zu einer Legalisierung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse bereit. Die DDR werde voraussichtlich den Angehörigen aller Berufsgruppen eine zeitweilige Beschäftigung in der Bundesrepublik erlauben. Das gelte auch für Mangelberufe. Offenbar verspricht sich Ost-Berlin davon die Drosselung der Massenabwanderung von Arbeitskräften durch ständige Übersiedlung in die Bundesrepublik. Bislang droht jeder DDR -BürgerIn, die ohne Erlaubnis in der Bundesrepublik arbeitet, der Entzug des Reisepasses. Die DDR-Vertreter hätten bei den Verhandlungen eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Reisegesetz signalisiert.

Auch die sozialversicherungsrechtlichen Probleme, die ein zeitweiliges Beschäftigungsverhältnis von BürgerInnen im jeweils anderen Staat mit sich bringt, seien lösbar, erklärte Jagoda. Danach solle ein DDR-Arbeitnehmer, der zeitweise in der Bundesrepublik beschäftigt sei, weiterhin in der DDR sozialversichert bleiben. Bonn wolle die DDR auch beim Aufbau einer Arbeitslosenversicherung nach bundesdeutschem Vorbild unterstützen. Hierfür sei ein Darlehen der BRD im Gespräch.

Weiter wurden bei den Gesprächen Pilotprojekte für eine regionale Zusammenarbeit der Arbeitsämter beider Staaten sowie die Entwicklung eines ArbeitnehmerInnen -Austauschprogramms vereinbart. Jagoda erklärte, man wolle jungen DDR-Bürgern ermöglichen, einen Monat lang in einem bundesdeutschen Betrieb zu arbeiten.

eis

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