: Finanzministerium ohne Entlastung
Kieler Staatsanwaltschaft will im U-Boot-Ausschuß nicht als Entlastungszeuge mißbraucht werden ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski
Die Kieler Staatsanwaltschaft hat es im U-Boot-Skandal abgelehnt, sich von dem belasteten Finanzministerium als Entlastungszeuge einspannen zu lassen. Das Bundesfinanzministerium hatte betont, die „umfassend unterrichtete“ Staatsanwaltschaft habe in der Vergangenheit keine Einwände gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen die am Waffengeschäft beteiligten Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW) und das Ingenieur-Kontor Lübeck (IKL) erhoben. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie sei weder am damaligen Verfahren beteiligt gewesen noch habe sie überhaupt eine „umfassende eigene Prüfung“ vorgenommen. Vielmehr sei der Staatsanwaltschaft im September 1987 von der Behörde des damaligen Bundesministers Gerhard Stoltenberg (CDU) lediglich das angeblich negative Ergebnis der Ermittlungen mitgeteilt worden.
Vorliegende Unterlagen bringen statt dessen nun die Oberfinanzdirektion unter Erklärungsdruck: schließlich wurde die Staatsanwaltschaft am 10. September 1987 mit dem Einstellungsbeschluß konfrontiert, obwohl dem Amt kurz zuvor jede Menge strafrechtlich relevante Verstöße gegen das UN -Waffenembargo gegen Südafrika bekanntgemacht wurden. Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft wäre danach notwendig gewesen. Auch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 17. Juli 1987, in dem nach strafrechtlich zu verfolgenden Verstößen gefragt wurde, ließ die Oberfinanzdirektion unbeantwortet.
Daß der OFD-Präsident und alter Stoltenberg-Freund Hansen mehr wußte, ist belegt. Wenige Tage zuvor - am 9. Juli 1987
-war er von einem Beamten des Finanzministeriums auf den Verstoß der Unternehmen gegen das Waffenembargo hingewiesen worden. Hansen „wurde dann vom Unterzeichner ausgiebig versucht zu erklären, warum eine Einstellung ... nicht angebracht sei“, heißt es in dem Bericht. Hansen aber habe die „Angelegenheit umgehend erledigt haben“ wollen, nämlich durch Einstellung, heißt es weiter. Der Beamte wies auf deutliche Verdachtsmomente für eine Weiterführung des Geschäfts durch die beteiligten Firmen hin und bemängelte, daß die Oberfinanzdirektion sich mit den Akten zufriedengegeben habe, die die Firmen freiwillig herausgerückt hätten. Alle Aussagen über den Umfang des Geschäfts beruhten lediglich auf Angaben von HDW, monierte der Beamte. Auf die wichtigen Vorstandsakten hatte die OFD ganz verzichtet. Auch in der Frage, ob als geheim gekennzeichnete Baupläne nach Südafrika gebracht wurden, verließ man sich auf die Angaben der Firma.
Einen Tag vor der ersten Sitzung des neu aktivierten parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur U-Boot-Affäre und einer zweistündigen Bundestagsdebatte kommt das damals von Stoltenberg geführte Bundesfinanzministerium damit erneut unter Druck. Schließlich hatte die Oberfinanzdirektion sich vor der Einstellung des Verfahrens beim Ministerium rückversichert und von dort grünes Licht erhalten. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Ermittlungen in dem Skandal erst im November letzten Jahres aufgenommen.
Erst vor wenigen Tagen wurden bei einer dritten Durchsuchung umfangreiche Unterlagen bei den beteiligten Firmen beschlagnahmt. Dementiert wurde von der Staatsanwaltschaft, daß nunmehr auch Zulieferbetriebe in die Ermittlungen einbezogen werden. Die Grünen hatten in der Vergangenheit auf diese Komponenten-Zulieferer hingewiesen. Danach sollte Zeiss (Obercochem) Sehrohre, Krupp-Atlas Elektronik Sonargeräte, die Firmen Hagen und Vaarta Batterien sowie Siemens und das Unternehmen „Elektrospezial“ elektronische Geräte beigesteuert haben. Verdacht besteht auch gegen die Unternehmen Ferrostahl und MTU.
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