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Erste Abschiebung eines Iraners?

Politischer Flüchtling sitzt seit neun Monaten in Passau in Abschiebehaft / Nach dem Asylantrag wurde auch die Duldung abgelehnt / amnesty: Lange Haftstrafe oder Todesurteil drohen im Iran  ■  Von Bernd Siegler

Nürnberg (taz) - Seit neun Monaten sitzt der 28jähriger Iraner Z. in Abschiebehaft in Passau. Eine Petition im Landtag und ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sollen die Abschiebung des politisch Verfolgten verhindern. Laut amnesty international droht Z. im Iran eine langjährige Haft oder sogar die Hinrichtung. Der 28jährige wäre der erste Iraner, der aus der Bundesrepublik in sein Heimatland abgeschoben würde.

Anfang 1986 floh Z., dem im Iran Kontakte zu Regimegegnern und illegaler Waffenbesitz vorgeworfen worden wurden, in die BRD. Dort wurde er in dem mit bis zu zwölf Personen pro Zimmer überbelegten Flüchtlingsheim Passau untergebracht. Religiöse und politische Konflikte waren damit vorprogrammiert. Nach einer Auseinandersetzung starb ein Inder an den Folgen eines Sturzes aus dem Fenster. Zusammen mit einem Landsmann wurde Z. festgenommen und im August 1986 zu viereinhalb Jahren verurteilt, obwohl er eine Tatbeteiligung bestritten hatte. Ein ent sprechendes Wiederaufnahmeverfahren ist derzeit noch im Gange.

Z.s erster Asylantrag war 1987 abgelehnt worden. Aufgrund einer vom Landgericht Regensburg ausgestellten positiven Sozialprognose sollte Z. vorzeitig im August letzten Jahres entlassen werden. Doch dazu kam es nicht. Das Amtsgericht Passau ordnete sofortige Abschiebehaft an, die bis heute andauert. Sein damals mit ihm verurteilter Landsmann lebt dagegen seit seiner Haftentlassung in Landshut auf freiem Fuß.

Nach Zurückweisung seines zweiten Asylantrags lehnte am 19.März dieses Jahres der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch Z.s Antrag auf Duldung in der BRD ab. Aufgrund der aus Z.s Tat „erkennbaren Persönlichkeitsstruktur“ reagiere Z. demnach bei Belastungen mit Gewalttätigkeiten. Eine Wiederholung der Tat sei möglich, „wenn er sich wiederum längere Zeit in einem Asylantenheim aufhalten müßte“.

In der bayerischen Staatsregierung beharrt insbesondere Innenminister Stoiber auf der Abschiebung. Er will nach mehreren erfolglosen Versuchen endlich einen Präzedenzfall für die Abschiebung von Iranern schaffen. Das Bundesverfassungsgericht will Anfang nächster Woche über den Eilantrag zur Duldung entscheiden.

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