: Der D-Mark-Staatsvertrag
■ Expertenentwurf bekannt geworden / Eigentum auch an Grund und Boden gesichert/ Geldumlauf und Kreditversorgung allein in der Hand der Bundesbank
Bonn (ap) - Der von den Experten beider deutscher Staaten vorgelegte Entwurf eines Staatsvertrages schreibt die Soziale Marktwirtschaft auch in der DDR fest. In der Präambel des Entwurfs, der gestern der Nachrichtenagentur 'ap‘ vorlag, werden im einzelnen „Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen“ vereinbart. Die Partner des Staatsvertrages garantieren dem Entwurf zufolge insbesondere die Vertrags-, Gewerbe-, Niederlassungs- und Berufsfreiheit sowie die Freizügigkeit von Deutschen im gesamten Währungsgebiet und das bis zuletzt strittige Eigentum privater Investoren an Grund und Boden sowie an Produktionsmitteln.
Entgegenstehende Vorschriften der DDR-Verfassung sollen nicht mehr angewendet werden. Die Sozialunion soll bestimmt sein durch ein System der sozialen Sicherung, das auf einer Arbeitsrechtsordnung und auf den Prinzipien der „Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs“ beruht.
In den Bestimmungen über die Währungsunion heißt es, das Recht zur Ausgabe von Münzen obliege ausschließlich der Bundesrepublik Deutschland. Die Frankfurter Zentralbank regele unabhängig von Weisungen der beiden Regierungen den Geldumlauf und die Kreditversorgung. Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten würden im Verhältnis eins zu eins umgestellt. Alle anderen auf Mark der DDR lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten würden grundsätzlich im Verhältnis zwei zu eins umgestellt. Guthaben bei Geldinstituten von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der DDR würden bis zu bestimmten Betragsgrenzen um Verhältnis eins zu eins umgestellt, wobei eine Differenzierung nach dem Lebensalter stattfinde.
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