piwik no script img

 ■ D O K U M E N T A T I O N

Wenden sich an Sie, liebe Mieter, ehemalige Grundstücksbesitzer bzw. deren Beauftragte oder Erben und stellen diese Forderungen auf oder verlangen Informationen, dann verhalten Sie sich bitte entsprechend der nachfolgenden Hinweise:

1. Sie sind nicht verpflichtet, auf irgendwelche Forderungen dieser Personen zu reagieren. Machen Sie deshalb keine mündlichen oder schriftlichen Zusagen.

2. Verweisen Sie o.g. Personen an den Vermieter Ihrer Wohnung (KWV), Gebäudewirtschaft oder dgl.

3. Verlangen o.g. Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung oder zu vertraglich genutzten Bodenflächen, dann können diese Personen abgewiesen werden.

4. Hinweise des vermeintlichen Grundstückseigentümers, daß Sie ihm gegenüber verpflichtet seien und er Ihnen deshalb Auflagen erteilen kann (z.B. keine baulichen Veränderungen), oder angedrohte Kündigungen sind abzuweisen, da sie rechtswidrig sind.

5. Die Rechte und Pflichten, die Sie als Mieter übernommen haben, ergeben sich allein aus dem zwischen Ihnen und dem Vermieter (Gebäudewirtschaft, KWV) abgeschlossenen Mietvertrag.

6. Der abgeschlossene Mietvertrag und andere zwischen Ihnen und dem Vermieter abgeschlossene Vereinbarungen (zum Beispiel über bauliche Veränderungen) sind weiterhin rechtsgültig. Das trifft selbst im Falle der Zugrundelegung bundesdeutscher Rechtsgrundlagen zu.

7. Sie genießen als Mieter einen starken Kündigungsschutz (nach der DDR-Rechtsordnung sogar einen sehr absoluten) und müssen schon von daher nicht fürchten, Ihre Wohnung räumen zu müssen.

8. Legen Ihnen die vermeintlichen Grundstückseigentümer amtliche Dokumente und andere Schriftstücke vor, so brauchen Sie diese nicht zur Kenntnis zu nehmen. Die o.g. Personen müssen sich immer mit dem derzeitigen Vermieter auseinandersetzen.

9. Füllen Sie auf gar keinen Fall Fragebögen oder ähnliches aus. Geben Sie auch keine Informationen über Ihre Person oder die Wohnung Ihres Nachbarn.

10. Informieren Sie unbedingt die Mietervereinigung Ihres Territoriums (Stadt, Kreis, Stadtbezirke) über alle Aktivitäten o.g. Personen und Beobachtungen, die im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten stehen (z.B. Vermessen, Fotografieren, Befragen).

Ganz wichtig für jetzt und für die Zukunft: Schließen Sie sich einer Mietervereinigung, einer Bürgerinitiative oder ähnlichem an. Unterstützen Sie unsere Arbeit - in Ihrem Interesse!

Initiative Mieterbund

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen