Atombrüter: Und noch 'n Gutachten

Düsseldorf (ap/taz) - Die NRW-Landesregierung hat ihre Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht gut gekontert. Nachdem ihr höchstrichterlich untersagt wurde, ein neues Sicherheitsgutachten vor dem Hintergrund von Tschernobyl einzuholen, will sie jetzt für den schnellen Brüter in Kalkar unverzüglich ein Katastrophenschutzgutachten in Auftrag geben. Wirtschaftsminister Jochimsen sagte dazu, ein Katastrophenschutzgutachten unterliege weder dem Atomgesetz noch dem Weisungsrecht des Bundes und sei deshalb Sache des Landes. Es solle die Erkenntnisse aus Tschernobyl und Harrisburg auf den Brutreaktor übertragen. Überall dort, wo konkrete Ermittlungs- und Erkenntnisdefizite bestünden, müßten weitere Gutachtenaufträge vergeben werden - es sei denn, „der Bund untersagt uns das“, erklärte Jochimsen. Dafür müsse der Bund dann aber auch die alleinige Verantwortung tragen. Die Sozialdemokraten wollten Kalkar zu einem Thema im Bundestagswahlkampf machen. Der Brutreaktor sei energiepolitisch ein „totes Projekt“, sagte Jochimsen.