: Betrifft: Stasi-Listen
Darf oder soll eine Zeitung die Auflistung sämtlicher ehemaliger Stasi-Besitztümer veröffentlichen? / Ein nicht nur taz-interner Streit ■ t a z - D E B A T T E
Für erheblichen Wirbel innerhalb und außerhalb der taz sowie in DDR-Ministerien und Bürgerrechtsgruppen sorgte die für das Wochenende angekündigte Veröffentlichung der Adressen sämtlicher ehemaliger Besitztümer des aufgelösten Ministeriums für Staatssicherheit. taz-Reporter waren an das brisante Dokument gelangt, doch kurz vor Drucklegung verweigerten die Redakteure aus der DDR-taz ihre Zustimmung zur Veröffentlichung. Den innerredaktionellen Streit, an dem sich zeitweise auch Mitglieder von DDR-Bürgerrechtsgruppen beteiligten, geben wir an dieser Stelle und in konzentrierter Form wieder.
Über den Streit um die Stasi-Listen entwickelte sich die Auseinandersetzung zu einem eher grundsätzlichen Konflikt um Mehrheitsentscheidungen und Vetorechte zwischen Ost-taz und West-taz. Während die DDR-Kollegen der West-taz eine „Kolonisation der DDR-Vergangenheit“ vorwerfen, fürchten die so Kritisierten um die taz-spezifische Verpflichtung zu radikaler Öffentlichkeit.
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