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Kinderschützer ohne Altkleider

■ Gericht: Sammel-Container müssen weg

Die rund 100 Kleider-Container, in denen der Deutsche Kinderschutzbund bislang noch an Bremer Straßenecken um eine Altkleider-Spende bittet, müssen nun doch und endgültig verschwinden. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht jetzt entschieden. Die Richter weisen einen Widerspruch des Kinderschutzbundes gegen eine Abräum-Verfügung des Stadt und Polizeiamts zurück. Begründung: Die Container stellten eine über den „Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung des Straßenraumes dar“ und seien erlaubnispflichtig.

Obwohl die rund 100 Container stehen schon „geraume Zeit“ stünden, sei eine Erlaubnis nie erteilt worden. Die Entscheidung über den jüngst nachgereichten

Erlaubnis-Antrag fällt erst im Herbst. Bis dahin soll das neue Abholverfahren durch den Verein „Innovative Arbeit“, eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für 60 Langzeitarbeitslose, gründlich geprüft werden, um weitere Nutzungsinteressen abzuwägen zu können. Nicht nur deshalb, so die Richter, ist die Beendigung der illegalen Sondernutzung durch den Kinderschutzbund von besonderem öffentlichen Interesse. Die Container zu entfernen, sei schon deshalb begründet, weil Aufstellungsorte und Anzahl der Behälter nicht offengelegt worden seien.

Mit den Einnahmen der Kleidersammelei finanziert der Kinderschutzbund übrigens gerade eine halbe Psychologenstelle.

gürt

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