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Asylrecht: Kudella geht mit Lafontaine

■ CDU-Fraktionsvorsitzender will Änderung des Art.16

Der Chef der christdemokrati schen Bürgerschaftsfraktion, Peter Kudella, ist in seinem Asyl-Element: Vor JournalistInnen kündigte er gestern einen Bürgerschaftsantrag an, der dem Paragraph 16 des Grundgesetzes („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“) zu Leibe rücken will. Danach soll der Bremer eine entsprechende Initiative im Bundesrat ergreifen.

In einer Ergänzung des Grundgesetzparagraphen, deren Rechtsform noch nicht näher festgelegt ist und zwischen Rechtsverordnung und Zusatzerklärung schwanken könnte, sollen „bestimmte Staaten benannt werden, von denen bekannt ist, daß Menschen dort nicht von politischer Verfolgung bedroht sind“. Dazu gehören laut Kudella Polen, CSFR und Jugoslawien, doch müßten auch weitere Länder entsprechend überprüft werden.

Mit einer solchen Liste könnten „Wirtschaftsflüchtlinge bereits an der Grenze abgewiesen werden“, erläuterte der Fraktionschef die CDU-Pläne. Wirtschaftsflüchtlinge, erklärte er weiter, seien Menschen ohne Anspruch auf Asylrecht, deren Anträge unglaubwürdig und deren

Angaben nicht wahrheitsgemäß sind. Eine zügige Behandlung „vor Ort“ spare einen großen Teil der mittlerweile „nicht unerheblichen“ Kosten.

Die Bremer CDU liebäugelt in diesem Punkt mit dem Sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten Oskar Lafontaine, der in der letzten Woche mit ähnlichen Plänen an die Öffentlichkeit gegangen war. Für Kudella ist Oskars Asylkurs „ein Schritt in die richtige Richtung“, der möglichst bald von der gesamten SPD übernommen werden sollte.

Nur so könne gewährleistet werden, daß die „Toleranz der Bürger“ gegenüber Asylanten und die „Asylrechts-Akzeptanz“ nicht überstrapaziert würden. Der offensichtliche Mißbrauch des Asylrechtes stoße in der Bevölkerung auf deutlichen Unwillen. Die Debatte um die Wohnungsnot zeige Kudella beim gelegentlichen Bad in der Menge, daß die Geduld der BürgerInnen erschöpft sei.

Trotz der geforderten Einschränkung trete auch die CDU weiter für den Paragraphen 16 des Grundgesetzes ein, wenn er denn „bei wirklich politisch Verfolgten“ angewendet würde. ma

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