: Der härteste Job der Welt
Auf Alligatorenjagd mußten in der Nähe von Hanau mehrere unerschrockene Polizeibeamte gehen, nachdem aufmerksame Bürger das exotische Tier auf der Straße entdeckt hatten. Wie die Polizei stolz berichtete, konnte der Glatthorn -Kaiman, der eine monströste Länge von 80 Zentimetern aufwies, schließlich von den tapferen Beamten mit Hilfe von langen Stöcken in eine Holzkiste bugsiert werden. Zwischenzeitlich war von anderen Gesetzeshütern der Besitzer des Raubtiers entdeckt worden. Umfangreiche Ermittlungen ergaben, daß das Tier unter noch ungeklärten Umständen aus dessen Terrarium entwichen war - und daß dem Tierfreund dabei noch ein zweiter,
immerhin noch gut 30 Zentimeter langer Kaiman abhanden gekommen war. Eine Suche nach ihm blieb ergebnislos. Meldungen, wonach die Polizei sich sofort daran machte, eine Spezialeinheit „Bestie“ zu bilden, erwiesen sich jedoch als Gerücht.
Schweres Unrecht geschah zwei aufrechten Zivilbeamten. Den beiden Polizisten in einem Zivilfahrzeug, strategisch günstig vor einer Diskothek plaziert, fiel ein Wagen wegen „starker Geräuschentwicklung“ und eines defekten Rücklichts auf. Angesichts dieser schweren Delikte machten sie sich an die Verfolgung des verdächtigen Fahrzeugs, obwohl dieses mit hoher Geschwindigkeit auf einen unbefestigten Waldweg mit schneeglatter Fahrbahn einbog. Der kriminelle 16jährige Fahrer, sturzbesoffen und natürlich ohne Führerschein, erwies sich als der rou
tiniertere Fahrer - er erreichte sicher sein Ziel, das Polizeifahrzeug hingegen prallte schon nach wenigen hundert Metern gegen eine Baumreihe, „wodurch es einen Totalschaden erlitt“. Der Arbeitgeber der mutigen Beamten, das Land Niedersachsen,
war stocksauer - auf den 16jährigen. Aber bereits das Oberlandesgericht Celle wies die Klage des Landes auf Schadenersatz in Höhe von 6.144 Mark und 80 Pfennig ab. So leicht gab Niedersachsen nicht auf, es bat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe um Gerechtigkeit. Letzten Dienstag, als das Urteil verkündet wurde, war der Skandal perfekt. Die Richter des BGH hatten nämlich entschieden, daß der jugendliche Autofahrer das „selbstgefährdende Verhalten“ der Polizisten nicht provoziert und damit schuldlos gehandelt hätte. Da die Beamten ein ziviles Fahrzeug benutzt hätten, sei nicht festzustellen, daß der Junge den ihm folgenden Wagen als Polizeifahrzeug erkannt habe.
Daß die deutschen Gesetzeshüter sich nicht mehr auf die Justiz verlassen können, ist wirklich mehr als verwerflich.
Karl Wegmann
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