: Vater soll gehen
■ Petitionsausschuß: Kein Bleiberecht für Tunesier
„Hartherzig“ ist nach Meinung der Rechtsanwältin Gudrun Winkelmann die mehrheitliche Entscheidung des Petitionsausschusses, ihren Mandanten Ben Said G. aus der Bundesrepublik auszuweisen. Der Tunesier bemüht sich an allen verfügbaren Institutionen bis hin zum Verwaltungsgericht um ein Bleiberecht, um nach dem Tod seiner Ex-Ehefrau bei der gemeinsamen Tochter in der Bundesrepublik bleiben zu können (wir berichteten).
Die 12jährige Halbwaise lebt seit dem Tod ihrer deutschen Mutter vor zwei Jahren bei Pflegeeltern. Gerade in bi -nationalen Familien sei die Nähe des ausländischen Elternteils wichtig, betonte Rechtsanwältin Gudrun Winkelmann: „Nur durch den
ständigen Kontakt und die Fragemöglichkeit zum ausländischen Elternteil können diese Kinder ihre eigene Identität finden und sich mit der deutschen wie mit der anderen Kultur auseinandersetzen.“
Nachdem der Petitionsausschuß (mit Ausnahme des Grünen-MdBB Horst Frehe) die Petition des Vaters auf ein Bleiberecht bis zur Gerichtsentscheidung abgelehnt hat - übrigens ohne die Petenten zu hören, sind 20 Abgeordnete in der Bürgerschaft nötig, um die Beschluß-Empfehlung des Ausschusses zu kippen. Gudrun Winkelmann appelliert deshalb an die ParlamentsvertreterInnen, am 11. September eine Entscheidung für das Wohl des Kindes zu fällen.
ra
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