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Erweiterte Flughöhen in Berliner Luftkorridoren

Berlin. Die Flughöhen in den drei Berliner Luftkorridoren sollen angehoben werden. Wie die US-Mission gestern mitteilte, sollen vom 14. September an Flüge in Höhen zwischen 2.450 und 6.100 Metern zugelassen werden. Eine entsprechende Bitte sei an die Luftsicherheitszentrale gerichtet worden. Vertreter der Sowjetunion, der USA, Frankreichs, Großbritanniens, der Bundesrepublik und der DDR hätten bei einem Treffen in Berlin am Donnerstag bei Vereinbarungen zur Verbesserung der Luftsicherheit und der Nutzung des Luftraums in den Luftkorridoren im Berliner Kontrollraum und dem verbleibenden Luftraum in der DDR „weitere Fortschritte erzielt“, heißt es. Die Verhandlungen würden fortgesetzt, um die Einzelheiten zu anderen Vereinbarungen auszuarbeiten. Bisher hatte die Sowjetunion auf einer Obergrenze der Flughöhe von 3.000 Metern bestanden. Diese Forderung war jedoch insofern illegal, als in den Flugvorschriften der Alliierten von 1946 Maximalflughöhen nicht festgelegt worden waren. Lediglich eine Mindesthöhe von 300 Metern war vereinbart worden. Die Sowjets hatten in der von den vier Mächten besetzten Luftsicherheitszentrale, in der keine deutschen Repräsentanten sitzen, häufig in Zusammenhang mit Manövern darauf hingewiesen, daß die Sicherheit in den Korridoren bei Flügen in bestimmten Höhen nicht gewährleistet werden könne. Im Zusammenhang mit der deutschen Einigung wird damit gerechnet, daß die Luftsicherheitszentrale, das letzte Gremium, in dem alle vier Siegermächte in Berlin noch zusammenarbeiten, in deutsche Hände gegeben wird.

dpa

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