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Gen-Forschung wird bejaht

■ Kommission legt Empfehlungen zum Umgang mit der Gen-Forschung vor

Bonn (taz) — Als sinnvoll, „ethisch vertretbar und rechtlich zulässig“ hat eine vom Forschungsministerium eingesetzte interdisziplinäre Kommission die Gen- Technik beurteilt. Im gestern übergebenen Bericht findet sich die Ablehnung von Eingriffen in die menschliche Keimbahn und staatliche eugenische Maßnahmen. Anders bei der pränatalen Diagnostik: Der „individuelle Wunsch nach genetischen Maßnahmen“, um die Geburt kranker Kinder auszuschließen, soll möglich sein. Im Bereich des Arbeitsrechtes soll der Beschäftigte zwar eine genetische Untersuchung verweigern dürfen, die Folgen müsse er aber selber tragen. Auch sei die Genom-Analyse in der chemischen Industrie vertretbar, damit Menschen mit Krebsveranlagung nicht dort arbeiteten, wo die Berührung mit karzinogenen Stoffen nicht auszuschließen sei. SEITE 4

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