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Kuratorium fordert einen Verfassungsrat

Berlin (taz) — Gegen die Vorstellung der Bonner Koalition, die anstehenden Änderungen des Grundgesetzes in einer Kommission aus Bundestag und Bundesrat auszuhandeln, hat sich gestern das „Kuratorium für einen Bund demokratisch verfaßter Länder“ gewandt. Der Hannoveraner Staatsrechtler Hans-Peter Schneider erklärte für das Kuratorium, bei der Revision des Grundgesetzes sei ein Verfassungsrat, wie er auch von namhaften Sozialdemokraten gefordert werde, unverzichtbar. Der Verfassungsrat aus einflußreichen Politikern, Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Experten solle je zur Hälfte von den Landesparlamenten und dem Bundestag gewählt werden. Keinesfalls dürften die anstehenden Verhandlungen auf ein Gremium von Parteipolitikern und Bürokraten beschränkt bleiben. Schneider regte an, SPD und Bündnis90 sollten jetzt erklären, daß sie Veränderungen des Grundgesetzes nur im Rahmen eines Verfassungsrates zustimmen würden.

Der Bürgerrechtler Wolfgang Ullmann wandte sich gegen den herrschenden „Verfassungskonservatismus“. Während in konservativen Kreisen die Notwendigkeit einer Grundgesetzrevision über punktuelle Veränderungen hinaus bestritten würde, seien nun auch Stimmen von Sympathisanten des Kuratoriums vernehmbar, die aus Angst vor einer restriktiven Grundgesetzänderung vor einer Verfassungsdebatte warnten. Ullmann erklärte, man könne nicht im Prinzip für ein demokratischeres Grundgesetz plädieren, dann aber der Debatte aus Angst vor Verschlechterung ausweichen. Neben neuen Staatszielbestimmungen und der Verankerung direkter Demokratie will das Kuratorium über die Verfassungsdebatte auch die „Rekonstruktion des ganzen föderalen Systems“ (Ullmann) erreichen. Die Ratlosigkeit bei der Finanzierung in den neuen Ländern wertete Schneider als Hebel, um im Rahmen der Verfassungsrevision zu einer föderalen Neuordnung zu kommen.

Die Bonner Koalition hat sich gestern für die anstehenden Änderungen auf eine Verfassungskommission geeinigt. eis

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