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Sehr geehrter Herr Wedemeier,

■ Betr.: Behandlung eines Zwangsarbeiters

Durch einen Artikel wurde ich darauf aufmerksam, daß eine Bremerin und ihr aus der Ukraine stammender Ehemann (von Nazis zur Zwangsarbeit nach Bremen verschleppt) noch heute als staatenlos gelten.

Das bedeutet u.a., daß sich das in Bremen lebende Ehepaar alle 2 Jahre beim Ausländeramt eine erneute Aufenthaltsgenehmigung erteilen lassen muß. Ein entwürdigendes Verfahren!

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, daß die Familie (auch die Kinder und Enkel gelten als staatenlos) unbürokratisch im 46. Jahr nach Beendigung der Naziherrschaft die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Bremen, bzw. die betreffende Behörde, sollte sich in aller Form dafür entschuldigen, daß ein Beamter der Ehefrau gesagt hat: „Hätten Sie einen Deutschen geheiratet, dann hätten Sie sich den Ärger ersparen können.“

Niemand von uns kann Herrn S. wirklich für das entschädigen, was er in den Jahren der Zwangsarbeit von 1942 bis 1945 in Bremen erleiden mußte.

Aber es liegt in der Hand heutiger Politiker und Behörden, ihm und seiner Familie in dieser Stadt und in diesem Land normale Lebensbedingungen zu schaffen.

Wir müssen nicht nur das Erinnern für die Zukunft wachhalten, sondern auch Handeln in der Gegenwart!

Mit freundlichen Grüßen,

Rosie Kühne

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