„Lauschangriff per Gesetz“ abgewehrt

Berlin (taz) — Im Bundesrat hat das Land Bremen am Freitag erfolgreich die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) verhindert. Die Mehrheit des Plenums der Länderkammer beschloß auf Antrag des norddeutschen Bundeslandes, den Entwurf erneut den zuständigen Ausschüssen zuzuleiten. Bremen hatte sich für weitere Beratungen ausgesprochen, weil „beträchtliche Einwände gegen den strafprozeßrechtlichen Teil des Entwurfs“ bestünden. So muß nach Überzeugung von Justizsenator Volker Kröning (SPD) unter anderem die Zulässigkeit des Einsatzes der neuen Ermittlungsinstrumente — verdeckte Ermittler, technische Observationsmittel und die polizeiliche Beobachtung — an engere Voraussetzungen geknüpft werden, als es der Gesetzentwurf tut. Ohne klare Definition der organisierten Kriminalität bestehe die Gefahr, daß die geplanten Regelungen den Strafverfolgungsbehörden „ausufernde Kompetenzen“ zum Einsatz der neuen Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung aller Kriminalitätsbereiche verleihen. Genau das verstieße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Darüber hinaus drohten mit dem OrgKG schwerwiegende Eingriffe in das durch Art. 2 Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsurteil müssen, so Kröning, eindeutige gesetzliche Eingriffsermächtigungen getroffen werden. Dem werde aber in dem Entwurf mit seinen Generalklauseln nicht nachgekommen. Ferner sollten die datenschutzrechtlichen Verwendungsregelungen nach dem vom Bundesverfassungsgericht begründeten Maßstab der Zweckbindung eingeschränkt werden.

Einer besonders gründlichen Überprüfung bedürften auch die Vorschriften, die den Einsatz technischer Überwachungsmittel in Wohnungen regeln. Die entsprechenden Regelungen müßten schärfer gefaßt und eingegrenzt werden. „Lauschangriffe per Gesetz wird es mit Bremen nicht geben.“

Ein weiterer Grund für eine nochmalige Beratung des Gesetzentwurfs liegt nach Überzeugung Bremens aber auch darin, den neuen Bundesländern Gelegenheit zu geben, sich am Entscheidungsprozeß zu beteiligen. Ihnen sollte nicht zugemutet werden, über dieses Gesetz ohne Ausschußberatungen abzustimmen. Barbara Geier