: „Lauschangriff per Gesetz“ abgewehrt
Berlin (taz) — Im Bundesrat hat das Land Bremen am Freitag erfolgreich die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) verhindert. Die Mehrheit des Plenums der Länderkammer beschloß auf Antrag des norddeutschen Bundeslandes, den Entwurf erneut den zuständigen Ausschüssen zuzuleiten. Bremen hatte sich für weitere Beratungen ausgesprochen, weil „beträchtliche Einwände gegen den strafprozeßrechtlichen Teil des Entwurfs“ bestünden. So muß nach Überzeugung von Justizsenator Volker Kröning (SPD) unter anderem die Zulässigkeit des Einsatzes der neuen Ermittlungsinstrumente — verdeckte Ermittler, technische Observationsmittel und die polizeiliche Beobachtung — an engere Voraussetzungen geknüpft werden, als es der Gesetzentwurf tut. Ohne klare Definition der organisierten Kriminalität bestehe die Gefahr, daß die geplanten Regelungen den Strafverfolgungsbehörden „ausufernde Kompetenzen“ zum Einsatz der neuen Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung aller Kriminalitätsbereiche verleihen. Genau das verstieße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Darüber hinaus drohten mit dem OrgKG schwerwiegende Eingriffe in das durch Art. 2 Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsurteil müssen, so Kröning, eindeutige gesetzliche Eingriffsermächtigungen getroffen werden. Dem werde aber in dem Entwurf mit seinen Generalklauseln nicht nachgekommen. Ferner sollten die datenschutzrechtlichen Verwendungsregelungen nach dem vom Bundesverfassungsgericht begründeten Maßstab der Zweckbindung eingeschränkt werden.
Einer besonders gründlichen Überprüfung bedürften auch die Vorschriften, die den Einsatz technischer Überwachungsmittel in Wohnungen regeln. Die entsprechenden Regelungen müßten schärfer gefaßt und eingegrenzt werden. „Lauschangriffe per Gesetz wird es mit Bremen nicht geben.“
Ein weiterer Grund für eine nochmalige Beratung des Gesetzentwurfs liegt nach Überzeugung Bremens aber auch darin, den neuen Bundesländern Gelegenheit zu geben, sich am Entscheidungsprozeß zu beteiligen. Ihnen sollte nicht zugemutet werden, über dieses Gesetz ohne Ausschußberatungen abzustimmen. Barbara Geier
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen