: Juristinnen für freiwillige Beratung FNL-Frauen für Frist ohne Fragen
Bonn/Halle (taz/afp) — Frauen, die eine Schwangerschaft unterbrechen, sollen straffrei bleiben. Dies hebt ein Entwurf zur Änderung des 218 hervor, den der „Deutsche Juristinnenbund“ gestern in Bonn vorstellte. Sie fordern außerdem, daß sich Frauen im Rahmen einer zwölfwöchigen Fristenlösung freiwillig und umfassend beraten lassen können. Überdies sollen die sozialen Rahmenbedingungen für werdende Mütter verbessert werden. Um den „unauflösbaren Konflikt“ eines Schwangerschaftsabbruches bewältigen zu können, verlangt die Organisation eine umfassende Sexualaufklärung, die „Verhütungsmittel auf Krankenschein“ einschließt. Sedemund- Treiber verwies gestern in Bonn auf andere internationale Rechtsordnungen. Diese hätten bewiesen, daß es für die Entscheidung der Schwangeren belanglos sei, ob sie wegen eines Abbruches bestraft werde oder nicht. Einer Umfrage der in Halle erscheinenden Zeitung 'Neue Presse/ Express‘ zufolge machten sich die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der neuen Bundesländer für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch stark. Das Abtreibungsproblem könne mit einer strafrechtlichen Verfolgung von Frauen nicht gelöst werden. Vier der fünf Gleichstellungsbeauftragten forderten außerdem, bundesweit die DDR-Fristenlösung einzuführen, gekoppelt mit einem erweiterten, freiwilligen Beratungsangebot. Die Thüringer Frauenbeauftragte Karin Hübeler ist für eine Fristenregelung mit einer Pflichtberatung. Die Frauenbeauftragten aller neuen Länder verlangten zudem eine bessere Sexualaufklärung in Ostdeutschland und die „Pille auf Krankenschein“. L.W./ücke
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