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Wer auf Narren hoffend blickt...

Ursprünglich war der Jux, jemanden „in den April zu schicken“, ein Privileg der Älteren gegenüber den Jungen. Da verarschte der Meister seinen Lehrling oder die Eltern ihre Kinder. Woher dieser seltsame Brauch stammt, ist immer noch ungeklärt. Zahlreiche Versionen muten selbst wie Aprilscherze an: So wird auf das Narrenfest im alten Rom zurückgegriffen, das stets am 1.April begann. Auch gibt es die Legende, der 1. April sei der Tag gewesen, an dem Luzifer aus dem Himmel stürzte, und seine Macht auf Erden könne nur mit Gelächter und flachen Witzen gebrochen werden.

Spuren der Aprilscherze finden sich überall. Eine Kochbuchhandschrift um 1350 empfahl für diesen Tag ein Gericht aus „Stichlingsmagen, Mückenfüßen, Vogelzungen und Meisenbeinen“ für ein langes sorgenloses Leben. Es sind auch mehrere historische Aprilscherze überliefert. 1466 soll z.B. König Philipp der Gütige einen Beutel Gold verwettet haben, als es seinem Hofnarren trotz widriger Umstände (er lag unter dem Fallbeil) gelang, seinen Herrn in den April zu schicken. Peter der Große hatte die Moskauer mit einem in seinem Auftrag angezündeten Holzstoß in Angst und Schrecken versetzt und sich halb totgelacht, als die Bürger den vermeintlichen Großbrand löschen wollten.

Heutzutage sind die Mächtigen nicht mehr auf ein bestimmtes Datum angewiesen, um ihre Untertanen zu verarschen. Wie sagt die alte Volksweisheit: „Wer auf Narren hoffend blickt, der wird in den April geschickt.“ Ich sage nur: Steuererhöhungen. Es bedarf schon einer gigantischen Verkohlung, damit das Volk in die Falle tappt. Geschichten wie die von einer Scheidung in Belgien, die vor ein paar Jahren noch einen prima Aprilscherz abgegeben hätte, sind heute Realität. In Lüttich hat eine Richterin einer geschiedenen Ehefrau das Sorgerecht für den Familienhund zugesprochen. Ihr Exgatte hat ein Anrecht auf Besuchszeit am Samstagnachmittag von zwei bis sechs. Allerdings unter der Bedingung, daß der Köter während des Besuchs bei seinem Herrchen nicht in Kontakt kommt mit dem Hund von dessen neuem Frauchen. Zwischen den beiden Tölen, so das hohe Gericht, könne es nämlich zu Eifersucht kommen. Mit diesem Urteil folgte die Richterin einem Präzedenzfall. Dabei war es um das Sorgerecht für einen Affen gegangen, die „letzte Erinnerung eines Ehepaars an die glücklichen und überschwenglichen Stunden des Paares in den goldenen Zeiten des Kolonialismus in Afrika“. Karl Wegmann

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