■ FREIE FAHRT: Schwerstbeschädigte fahren kostenlos
Erfurt. Inhaber von Schwerstbeschädigtenausweisen der Stufen III und IV können ab sofort auf dem Gebiet der neuen Bundesländer kostenlos mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren. Sie müssen dazu nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck und einer Wertmarke sein. Das teilte das Thüringer Gesundheitsministerium am Freitag mit. Der Information zufolge gilt diese Übergangsregelung bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Den betroffenen Personen wird deshalb empfohlen, schnellstmöglich einen Antrag entsprechend dem bundesdeutschen Schwerbehindertengesetz zu stellen, damit sie diese Leistungen auch im kommenden Jahr in Anspruch nehmen können. Die Übergangsregelung wurde auf Initiative des thüringischen Sozialministers Dr. Hans Henning Axthelm mit den Bundesländern und der Bundesregierung vereinbart.
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