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Einigung im Norden

■ Dreiländeranstalt hat Sitz in Berlin

Berlin taz — Nach der Einigung der drei Länder Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt mit Sitz in Leipzig, ist jetzt auch die Entscheidung über den Aufbau einer weiteren Dreiländeranstalt in der EX-DDR gefallen.

In einem zweiseitigen Positionspapier haben sich die Chefs der Staatskanzleien von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf eine gemeinsame Anstalt geeinigt, die den Namen Nordostdeutscher Rundfunk tragen soll. Der Intendant soll seinen Sitz in Berlin haben, sein Stellvertreter soll in Schwerin sitzen. Der Intendant soll von einem gemeinsamen Rundfunkrat gewählt werden, in den alle drei Länder Vertreter entsenden.

Nach dem Vorbild des Norddeutschen Rundfunks sollen in allen drei Ländern Landesrundfunkhäuser mit einem jeweils eigenen Landesrundfunkdirektor eingerichtet werden. Das Verhandlungsergebnis muß jetzt mit den jeweiligen Koalitionsparteien in den drei Ländern beraten werden.

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