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Arbeiten am Endlager Gorleben gestoppt

■ Bergamt Celle will Standortgutachten abwarten

Eine sofortige Einstellung der Teufarbeiten im Schacht I des Endlager-Erkundungsbergwerkes Gorleben hat das Bergamt Celle auf Weisung des niedersächsischen Umweltministeriums verfügt. Das Bundesamt für Strahlenschutz wird diese mit Sofortvollzug ausgestattete Anordnung zwar akzeptieren, aber zugleich alle rechtlichen Mittel dagegen ausschöpfen, erklärte dessen Vizepräsident Henning Rösel gestern. Dazu gehört u.a. die Anrufung des Verwaltungsgerichts Stade, damitdie aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wiederhergestellt wird.

Die Anordnung des Bergamtes ist ein weiterer Zug in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Land und Bund um die Fortsetzung der Arbeiten in Gorleben. Am 23. Februar hatte das Bergamt den von den Betreibern eingereichten Hauptbetriebsplan für den Fortgang der Arbeiten zwar zugelassen, aber mit diversen Auflagen und Einschränkungen versehen. Danach ist ein Weiterteufen in Schacht I unter anderem erst dann zulässig, wenn der Verbleib des dabei anfallenden Salzes — der Bau der dafür vorgesehenen Salzhalde ist ebenfalls rechtlich umstritten — und vor allem die Standsicherheit des Schachtes I geklärt ist. Die Betreiberseite hat letzterer Forderung durch Vorlage eines Standsicherheitsgutachtens entsprochen. Das Bergamt will dieses Gutachten aber zunächst bewerten, bevor „grünes Licht“ zum Weiterteufen gegeben werden könnte.

Die jetzt vom Bergamt erteilte Anordnung auf Einstellen der Teufarbeiten entbehrt nach Auffassung des Bundesamtes für Strahlenschutz jeder Rechtsgrundlage. dpa

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