piwik no script img

BGH mieterfreundlich

Karlsruhe (dpa) — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Kündigungsschutz von Mietern, die den Mietvertrag mit einem gewerblichen Zwischenvermieter geschlossen haben, erweitert. In dem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil heißt es, der Eigentümer dürfe nicht ohne weiteres die Räumung der Wohnung verlangen, wenn sein mit dem Zwischenvermieter geschlossener Vertrag ausgelaufen ist und er die Wohnung zurückfordert (Aktenzeichen: VIII ARZ 9/90 Beschluß vom 20. März 1991).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen