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Die manipulierten Petunien sind frei

■ Bundesgesundheitsamt erteilt Genehmigung für das Kölner Gen-Experiment/ Einwender kündigen Widerspruch und notfalls Klage gegen den Freilandversuch an/ Warten auf gutes Wetter

Berlin (taz) — Die genmanipulierten Petunien des Kölner Max-Plack-Instituts für Züchtungsforschung dürfen zum zweiten Mal ins Freiland gebracht werden. Das Bundesgesundheitsamt (BGA) erteilte den Kölner Wissenschaftlern Heinz Saedler und Peter Meyer am Montag die Genehmigung für ihr Experiment, gegen das 1.600 Bürger Einwendungen erhoben hatten. „Unvertretbare schädliche Wirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt“, so die Berliner Bundesbehörde gestern in ihrer Begründung, „sind durch das genehmigte Forschungsvorhaben nicht zu erwarten.“ Mit dem Kölner Freilandversuch ist erstmals ein Gen-Tech-Experiment nach dem neuen Gentechnik-Gesetz genehmigt worden.

Das BGA verwies auf das Urteil der Experten. Insbesondere sei die „Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit“ — ein vorwiegend aus Gentechnikern bestehendes Prüfgremium für gentechnische Experimente — zu dem Schluß gekommen, daß von dem Kölner Freilandversuch keine Gefahren zu erwarten sind. Auch das Umweltbundesamt und die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft hätten dem Experiment zugestimmt. Eine unkontrollierte Ausbreitung der Pflanzen sei nicht zu erwarten.

Den 1.600 Einwendern hielt das BGA vor, daß ihre Kritik sich „nicht gegen das konkrete Projekt, sondern gegen gentechnische Experimente im allgemeinen“ gerichtet habe. Eine Sichtweise, die bei den Teilnehmern der beiden Erörterungstermine sicherlich auf Unverständnis stoßen wird, denn dort war gerade das konkrete Experiment und sein wissenschaftlicher Nutzen stundenlang so ausführlich diskutiert worden, daß viele Beobachter angesichts der schwierigen biotechnologischen Details Reißaus nahmen. Selbstkritisch merkte das Amt schließlich an, daß man bei künftigen Fällen die Erörterung und die Anhörung der Öffentlichkeit verbessern wolle.

Der Kölner Molekularbiologe Peter Meyer nahm die BGA-Entscheidung gestern erleichtert zur Kenntnis. Jetzt hänge es vor allem vom Wetter ab, wann die Pflanzen ins Freiland kommen. Die Petunien seien „ungeheuer empfindlich“ und dürften nicht gefährdet werden. Dazu sei eine langfristige Wetterprognose ohne Nachtfrost notwendig. „Wir werden jedenfalls nicht schlagartig auf den Acker stürmen“, sagte Meyer der taz. Gegenwärtig seien die genmanipulierten Blümchen noch im Stadium von Keimlingen.

Die grüne NRW-Landtagsabgeordnete Katrin Grüber, zugleich Sprecherin der Einwender, kündigte an, „noch heute“ beim BGA Widerspruch gegen die Genehmigung einzulegen. Werde dieser Widerspruch abgelehnt, werde man notfalls die Gerichte anrufen. Aufgrund der schwerwiegenden formalen Verfahrensmängel — unter anderem hatte das BGA bei der Auslegung der Unterlagen ein Blatt vergessen und einen Teil der Texte in Englisch ausgelegt — sei die Erteilung der Genehmigung unverständlich. Als „Unverschämtheit“ bewertete Grüber die Äußerung des BGA, die Kritik der Einwender habe sich lediglich auf die Gentechnik insgesamt bezogen.

Bei dem zweiten Petunien-Experiment soll, wie mehrfach berichtet, der Einfluß von künstlich eingesetzten Erbinformationen untersucht werden. Konkret geht es um die Frage, ob das von der Maispflanze auf die Petunien übertragene Farbgen unter bestimmten Witterungseinflüssen wie Hitze und starke UV- Strahlung vom Regulationsmechanismus der Pflanze „abgeschaltet“ wird. Manfred Kriener

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