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Faulpelze ausgetrickst

■ Am 17. Juni 1991 wird leider doch gearbeitet/ Verwirrung wegen rechtlicher Unklarheiten

Berlin. Zu früh gefreut haben sich einige Berliner Juristen, die aufgrund rechtlicher Unklarheiten einen zusätzlichen Urlaubstag gewonnen sahen: im deutsch-deutschen Einigungsvertrag ist der 3. Oktober als Nationalfeiertag angegeben, von der Aufhebung des 17. Juni ist keine Rede. Die Aufhebung stehe allenfalls in einem Bundesgesetz, das aber für Berlin noch keine Geltung habe, da es vor dem 3. Oktober beschlossen wurde.

Diese Feststellung verursachte zunächst sowohl in Bonn als auch in Berlin Verwirrung. Die Senatsverwaltung für Inneres ließ verlauten, in Berlin wisse noch niemand, wie der 17. Juni dieses Jahr gehandhabt werde. »Wenn es rechtlich wirklich so wäre, hätten wir hier das Chaos«, hieß es.

Inzwischen hat sich aber auch das Bundesinnenministerium geäußert. Auf Anfrage der taz teilte Pressesprecher Franz-Josef Hammerl mit, daß der 17. Juni seit 1991 kein Feiertag mehr sei. Das entsprechende Gesetz steht in Anlage I des Einigungsvertrags (zum Nachlesen: Anlage I, Kap II, Sachgebiet A, Abschnitt II.3). Dort wird unter dem aufzuhebenden Bundesrecht explizit auch jenes Gesetz genannt, das den 17. Juni zum Nationalfeiertag machte. Wie der gesamte Einigungsvertrag ist auch diese Anlage im gesamten neuen Bundesgebiet gültig.

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