: Zigaretten und halbnackte Jogger
Den Grundsatz, daß das, was verboten ist, besonderen Spaß macht, völlig außer acht lassend, hat sich Iowa den US-Staaten angeschlossen, die sich mit gesetzlichen Regelungen bemühen, junge Menschen vom Rauchen abzuhalten. Gouverneur Terry Branstad unterzeichnete ein Gesetz, wonach Heranwachsende, die man beim Zigarettenpaffen erwischt, mit Geldstrafen bis zu 100 Dollar belegt werden können. Das neue Gesetz, das am 1. Juli 1994 in Kraft tritt, verbietet Personen unter 18 Jahren auch den Besitz anderer Tabakprodukte und verschärft die Bestimmungen für den Betrieb von Zigarettenautomaten.
Laut Statistik rauchen etwa 27 Prozent der Amerikaner und 23 Prozent der Einwohner Iowas. „90 Prozent der Zigarettenraucher haben mit dem Rauchen angefangen, bevor sie volljährig waren“, behauptet Branstad. Er wollte das Mindestalter für Raucher sogar auf 21 Jahre heraufsetzen, scheiterte aber mit diesem Vorhaben. Auch sein Antrag, die Tabaksteuer pro Zigarettenpäckchen um zehn Cent zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Das Parlament bewilligte nur eine Erhöhung um fünf Cent. Die neuen Vorschriften für Zigarettenautomaten sehen vor, daß die Automaten gesperrt sein müssen, wenn sie nicht von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Das wird in der Praxis bestimmt sehr lustig aussehen, wenn neben jedem Automaten mit Rauchwaren ein uniformierter Wächter steht, der gleich zur Waffe greift, wenn sich ein Minderjähriger nähert...
Ein wunderschönes neues Gesetz haben sie sich in der US-Kleinstadt Southampton gebastelt. Das Oberste Gericht des Bundesstaates New York bestätigte gerade die Geldbuße von 100 Dollar für den Künstler Matthew Duyck, der in der Stadt mit freiem Oberkörper zu joggen pflegte. Die Richter lehnten es ab, eine Verordnung der Stadt, die das Laufen ohne Hemd auf der Straße verbietet, auf die Verfassungswidrigkeit zu überprüfen. Duyck war im September 1987 festgenommen und mit der Geldbuße belegt worden. Der Mann rief das Oberste Gericht mit dem Argument an, die Verordnung verstoße gegen die in der Verfassung garantierte Freiheit von Männern und Frauen, sich nach Lust und Laune zu bekleiden. Er hatte keine Chance gegen die Sittenwächter. Die Stadtväter bezeichneten ihre Verordnung als „geschlechtsneutral“. Andernfalls könne jeder in öffentlichen Einrichtungen wie Gerichten oder Kirchen „halbnackt“ herumlaufen. Wahrlich eine entsetzliche Vorstellung. Karl Wegmann
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