: Brüggeweg zieht vors Gericht
■ Senat bietet Ausbau der Osterholzer Heerstr. / Initiative beantragt: LKW raus
Bürgermeister Klaus Wedemeier hat Wort gehalten. Bis zur Sommerpause, so sein Versprehen von Ende letzten Jahres, wolle der Senat festlegen, wie auch ohne Daimler-Tunnel der Stadtteil Hemelingen vom Verkehr entlastet werden könne. Gestern verkündeten Bausenator Konrad Kunick und Wedemeier die neue Straßenbau-Linie: Die Osterholzer Heerstraße, Zubringer zur Autobahnabfahrt Sebaldsbrück, soll auf ganzer Länge vierspurig werden. In spätestens zwei Jahren sollen die Planungen abgeschlossen sein und dann sofort umgesetzt werden. Damit es schnell geht, soll die vierspurige Straße mit 11,80 Meter relativ schmal bleiben. So wird kein einziges Grundstück beschnitten, die Häuser längs der Straße können alle stehen bleiben.
Für die Anwohner in der Verkehrshölle Brüggeweg bringen diese Pläne zunächst keinerlei Entlastung. Erst wenn die schweren Laster die neue Straße nicht annehmen und weiterhin durch die schmale Wohnstraße ohne den Umweg zur Autobahnauffahrt Hemelingen donnern, will Wedemeier „verkehrslenkende Maßnahmen“ ergreifen. Bausenator Konrad Kunick eindeutig: „Der Brüggeweg bleibt offen. Eine Schnellentlastung kann nicht realisiert werden.“
Von der Rechtmäßigkeit dieser Auffassung wird Kunicks Kollege für Inneres, Peter Sakuth, in den nächsten Wochen das Verwaltungsgericht überzeugen müssen. Denn dort ging am Montag ein Antrag der Brüggeweg-AnwohnerInnen ein. Kernsatz: „Die Beklagte (Stadtgemeinde Bremen) wird verurteilt, umgehend verkehrsbehördliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in den Straßenzügen Brüggeweg und Schlengstraße zu treffen.“
In der zehnseitigen Begründung schildert der Anwalt der Betroffenen, Uwe Schoolmann, die „chaotische Verkehrssituation“ in Hemelingen: 17.934 Fahrzeuge, die in der engen Straße Lärm erzeugen, wie ihn vergleichbar ein Preßlufthammer zustande bringt, dazu Immissionen, die nach Auffassung der Kläger die zulässigen Höchstwerte überschreiten.
Als Sofortlösung gegen den Verkehrsstreß verlangen die KlägerInnen, den LKW-Verkehr auch tagsüber auszusperren. Bislang gilt lediglich ein Nachtfahrverbot, für das es laut Klageschrift „außerordentlich viele Ausnahmegenehmigungen“ gibt.
Die Erfolgsaussichten für die Initiative scheinen gut. In einem ähnlich gelagerten Falle hatte das Verwaltungsgericht einem Antrag von Anwohnern der Norderländer Straße stattgegeben. Bevor die Klage jetzt eingereicht wurde, hatte die Initiative der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Verkehrsentlastung übermittelt. Bis heute ist eine Antwort aus dem Hause Klaus Hinte nicht eingetroffen. hbk
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen